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   Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1981 - 244/80   

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https://dejure.org/1981,12230
Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1981 - 244/80 (https://dejure.org/1981,12230)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09.07.1981 - 244/80 (https://dejure.org/1981,12230)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09. Juli 1981 - 244/80 (https://dejure.org/1981,12230)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Pasquale Foglia gegen Mariella Novello.

    Besteuerung von Likörweinen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 10.10.1978 - 148/77

    Hansen / Hauptzollamt Flensburg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1981 - 244/80
    In der Rechtssache 148/77 (Hansen/ Hauptzollamt Flensburg, Slg. 1978, 1787, insbesondere 1806) hat der Gerichtshof ausgeführt:.

    "Das Gemeinschafsrecht verbietet es beim derzeitigen Stand seiner Entwicklung und mangels einer Vereinheitlichung oder Angleichung der einschlägigen Bestimmungen den Mitgliedstaaten nicht, bestimmten Arten von Branntwein oder bestimmten Gruppen von Erzeugern steuerliche Vergünstigungen in der Form der Steuerbefreiung oder der Steuerermäßigung einzuräumen." Abgesehen von Einschränkungen der Steuerhoheit der Mitgliedstaaten, die sich aus gemeinsamen'Marktorganisationen wie der Verordnung Nr. 337/79 ergeben und die vom Gerichtshof im Urteil vom 10. März 1981 in den Rechtssachen 36 und 71/80 (Irish Creamery and Milk Suppliers' Association, noch nicht veröffentlicht) untersucht wurden, ist jedoch an die vom Gerichtshof selbst in der Rechtssache 148/77 (Hansen/Hauptzollamt Flensburg, a.a.O.) mit den folgenden Worten gemachte Einschränkung zu erinnern :.

  • EuGH, 24.06.1969 - 29/68

    Milch-, Fett- und Eierkontor / Hauptzollamt Saarbrücken

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1981 - 244/80
    Der Gerichtshof hat bereits in der Rechtssache 29/68 (Milch-, Fett- und Eier-Kontor GmbH/Hauptzollamt Saarbrücken, Slg. 1969, 165) entschieden, daß ein innerstaatliches Gericht Fragen vorlegen kann, um sich Klarheit über die Antwort auf ein früheres Vorabentscheidungsersuchen zu verschaffen.
  • EuGH, 05.02.1963 - 26/62

    Van Gend & Loos - Direkte Anwendbarkeit von Primärrecht

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1981 - 244/80
    Der Gerichtshof untersucht nicht die Gründe für die Fragen oder die Sachdienlichkeit der Fragen für den Rechtsstreit (Rechtssache 26/62, Van Gend & Loos, Slg. 1963, 1; Rechtssache 13/67, Becher/Hauptzollamt München, Slg. 1968, 281; Rechtssache 117/77, Algemene Ziekenfonds Drenthe Platteland/Pierik, Slg. 1978, 825).
  • EuGH, 28.03.1979 - 175/78

    The Queen / Saunders

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1981 - 244/80
    Einerseits ist es eine Frage des Gemeinschaftsrechts und damit letztlich vom Gerichtshof zu entscheiden, ob eine gestellte Frage unter die in Artikel 177 Absatz 1 beschriebenen Gruppen fällt (Rechtssachen 105/79 und 68/80, Vorabentscheidungsersuchen des Diensthabenden Richters des Tribunal d'Instance Hayange, Slg. 1979, 2257 und Slg. 1980, 771, Rechtssache 175/78, Saunders, Slg. 1979, 1129), ob das Organ, vor dem die Frage aufgeworfen wurde, ein "Gericht" ist (Rechtssache 61/65, Vaasen-Göbbels, Slg. 1966, 583; Rechtssache 17/76, Brack/Insurance Officer, Slg. 1976, 1429; Rechtssache 65/77, Razanatsimba, Slg. 1977, 2229), sowie welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit sich eine Frage stellt.
  • EuGH, 27.02.1980 - 168/78

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1981 - 244/80
    Maßgebliches Kriterium ist also nicht, daß die beiden Erzeugnisse streng identisch sind, sondern daß ihre Verwendung gleich oder vergleichbar ist (Rechtssache 168/78, Kommission/Frankreich, Slg. 1980, 347, insbesondere 360).
  • EuGH, 05.10.1977 - 5/77

    Tedeschi / Denkavit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1981 - 244/80
    Hierzu hat der Gerichtshof in der Rechtssache 13/68 (Salgoil/Italienische Republik, Slg. 1968, 678, insbesondere 690) und in der Rechtssache 5/77 (Tedescbi/Denkavit, Slg. 1977, 1555, insbesondere 1573) folgendes ausgeführt: "Beantragt ein nationales Gericht die Auslegung einer gemeinschaftsrechtlichen Vorschrift, so ist davon auszugehen, daß es diese Auslegung für die Entscheidung des Rechtsstreits als erforderlich erachtet." Dennoch kann es Ausnahmefälle geben, in denen aus dem Vorlagebeschluß oder aus den Akten deutlich wird, daß das innerstaatliche Gericht es unterlassen hat, die für eine Vorlage nach Artikel 177 erforderliche Prüfung vorzunehmen.
  • EuGH, 04.04.1968 - 27/67

    Fink-Frucht GmbH / Hauptzollamt München-Landsbergerstrasse

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1981 - 244/80
    Eine Abgabe ist im Sinne von Artikel 95 Absatz 2 geeignet, andere Produktionen mittelbar zu schützen, wenn diese anderen Produktionen wenigstens teilweise, mittelbar oder potentiell mit bestimmten Produktionen des einführenden Mitgliedstaats in Wettbewerb stehen, die in diesem Staat mit einem niedrigeren Abgabensatz oder nach einer günstigeren Besteuerungsgrundlage belastet werden (Rechtssache 27/67, Finna Fink Frucht GmbH/Hauptzollamt München-Landsberger Straße, Slg. 1968, 333, insbesondere 347).
  • EuGH, 27.02.1980 - 55/79

    Kommission / Irland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1981 - 244/80
    Das entscheidende Kriterium sind die tatsächlichen Auswirkungen der jeweiligen Abgabe auf die inländische Produktion einerseits und auf die eingeführten Erzeugnisse andererseits (Rechtssache 55/79, Kommission/Irland, Slg. 1980, 481, insbesondere 491).
  • EuGH, 24.11.1977 - 65/77

    Razanatsimba

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1981 - 244/80
    Einerseits ist es eine Frage des Gemeinschaftsrechts und damit letztlich vom Gerichtshof zu entscheiden, ob eine gestellte Frage unter die in Artikel 177 Absatz 1 beschriebenen Gruppen fällt (Rechtssachen 105/79 und 68/80, Vorabentscheidungsersuchen des Diensthabenden Richters des Tribunal d'Instance Hayange, Slg. 1979, 2257 und Slg. 1980, 771, Rechtssache 175/78, Saunders, Slg. 1979, 1129), ob das Organ, vor dem die Frage aufgeworfen wurde, ein "Gericht" ist (Rechtssache 61/65, Vaasen-Göbbels, Slg. 1966, 583; Rechtssache 17/76, Brack/Insurance Officer, Slg. 1976, 1429; Rechtssache 65/77, Razanatsimba, Slg. 1977, 2229), sowie welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit sich eine Frage stellt.
  • EuGH, 16.03.1978 - 117/77

    Bestuur van het algemeen Ziekenfonds Drenthe-Platteland / Pierik

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1981 - 244/80
    Der Gerichtshof untersucht nicht die Gründe für die Fragen oder die Sachdienlichkeit der Fragen für den Rechtsstreit (Rechtssache 26/62, Van Gend & Loos, Slg. 1963, 1; Rechtssache 13/67, Becher/Hauptzollamt München, Slg. 1968, 281; Rechtssache 117/77, Algemene Ziekenfonds Drenthe Platteland/Pierik, Slg. 1978, 825).
  • EuGH, 29.09.1976 - 17/76

    Brack / Insurance Officer

  • EuGH, 12.03.1980 - 68/80

    Sonacotra

  • EuGH, 27.06.1979 - 105/79

    Godard

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1982 - 206/80

    Orlandi Italo e Figlio und andere gegen Ministero del commercio con l'estero. -

    So wurde zum Beispiel in der Rechtssache 20/64 (Albatros/Sopéco, Slg. 1965, Heft 3, S. 1, 8) und in einer Reihe von späteren Entscheidungen verfahren, die ich in meinen Schlußanträgen vom 9. Juli 1981 in der Rechtssache 244/80 (Foglia/Novello) aufgeführt habe.
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